INDat-Report 9-2003

Prozessfinanzierung
Geschäft mit der Angst?

Von Jens Hertling

Jung und unerfahren ist die Branche der Prozessfinanzierer. Erst seit 1998 werden in Deutschland Prozessfinanzierungen angeboten. Dennoch sprießen Unternehmen, die bei Prozessen einspringen, in denen keine Prozesskostenhilfe gewährt wird und die finanziellen Mittel für die Prozesskosten nicht aufgebracht werden können, nur so aus dem Boden. Wo vor Gericht hohe Gewinne winken, treten die mit Wagniskapital operierenden Finanzierer gern in Vorkasse. Allerdings nicht, ohne sich vorher bis zu fünfzig Prozent der (Honorar-) Forderung zu sichern. Langwierige Prozesse, ein harter Verdrängungswettbewerb und das Damoklesschwert der Insolvenz setzen den weder von den Rechtsanwaltskammern noch von der Versicherungsaufsicht kontrollierten Unternehmen zu. Anlass genug für INDat-Report, sich mit dem Thema Prozessfinanzierung und Insolvenzverwalter auseinander zusetzen.

Recht haben und Recht bekommen sind verschiedene Dinge. Viele Faktoren bestimmen das Urteil der Gerichte. Einer der wichtigsten: das Geld. Denn unabhängig von den Erfolgsaussichten müssen Gerichts- und Gutachterkosten von den Parteien stets vorfinanziert werden. Hier springen die Finanzierer ein, da sie auf die "Angst" der Beteiligten setzen, den Prozess bei einem hohen Streitwert zu verlieren. Doch wie ist diese "Angst" zu begründen? "Für mich dient die Inanspruchnahme eines Prozessfinanzierers als letztes Mittel, die Masse ohne Risiken in den Fällen anzureichern, in denen sie ansonsten zweifelsfrei einen Anspruch nicht durchsetzen könnte", erklärt Verwalter Wilhelm Klaas (Klaas & Kollegen) aus Krefeld.
"Die Prozessfinanzierung ist die ultima ratio. Ich setze sie nur ein, wenn ich keine Prozesskostenhilfe bekommen habe", berichtet Klaas.

"Prozessfinanzierung ist das letzte Mittel"

Klaas hält die Prozessfinanzierung für eine "herrliche Sache". Verliert er denn nicht Geld, wenn er im Erfolgsfall dem Finanzierer bis zu 50 Prozent zahlen muss? Klaas: "Im Gegenteil, ich gewinne 50 Prozent. Hätte ich den Finanzierer nicht gefunden, dann hätte ich den Anspruch ausbuchen müssen." Für die Gläubigerversammlung genügt ein Standardantrag zur Beschlussvorlage (siehe Stichwort II).
Bis jetzt hat Klaas sechs Prozesse mit Hilfe der Versicherer geführt. Er hat davon fünf gewonnen und einen Vergleich erzielt. Klaas hält jeden Verwalter, der eine Prozessfinanzierung in der gegebenen Situation nicht in Anspruch nimmt, für regresspflichtig.
Positive Erfahrung hat er auch als vorläufiger Verwalter gemacht: "In einem Fall diente die Zusage des Prozessfinanzierers als Grundlage für die Empfehlung zur Verfahrenseröffnung." Das sei für den Verwalter ein unschätzbarer Vorteil, glaubt Dirk Böttger, Prüfer bei der DAS-Prozessfinanzierungs-AG aus München. "Der Verwalter hat den Finanzierer mit im Boot. Mit einer Zusage von uns steigt zumindest die Möglichkeit, dass der Richter das Verfahren eröffnet."

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