INDat-Report 08-2004

„Bei Haftungsfragen wird gemauert“

Regressforderungen gegen Verwalter werden zunehmen

Von Jens Hertling

KARLSRUHE/KÖLN. Schlagartig Stille herrschte unter den anwesenden Verwaltern, als bei der Frühjahrstagung des Arbeitskreises der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (AID) der Richter am BGH Dr. Gero Fischer das Mikrofon ergriff und über die neueste höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu Haftungsfragen der Paragraphen 60, 61 InsO referierte (Urteil vom 6.5.2004, IX ZR 48/03, ZIP 2004, 1107.). Kein Zweifel, Fischer hatte einen Nerv der anwesenden Verwalter getroffen. Ein Grund mehr für INDat-Report, sich mit der spannenden Thematik auseinanderzusetzen.

„Haftungsfälle kommen öfter vor, als wir darüber informiert werden. Ich bin mir sicher, dass mit ihnen kein Verwalter und keine Versicherung offen über das Thema reden werden“, prognostizierte ein Informant. Er beruhigt mein Informationsbedürfnis: „Das Thema wird aber alle insolvenzrechtlich Interessierte brennend interessieren.“ Neugierig geworden recherchierte ich weiter. Nur wenige Verwalter ließen sich in die Karten schauen. Dem Wuppertaler Verwalter Hans-Peter Runkel (Runkel Schneider Weber) ist noch kein Fall untergekommen, dennoch biete die Thematik laut Runkel „eine gewisse Brisanz“. Dem Düsseldorfer Verwalter Dr. Onno Klopp (Klopp Houben Bremen), der die Kanzlei des kriminellen Verwalterkollegen Dresse (siehe Seite 4) abwickelt, kann ebenso von keinem Fall berichten. Dennoch ist er der Meinung, dass es in der Zukunft durch die Betriebsfortführungen „noch genügend Zündstoff“ bei Fragen der Verwalterhaftungen geben wird.

„Das Thema wird alle interessieren“

Dieser Meinung stimmt der Kasseler Verwalter Dr. Fritz Westhelle (Dithmar Westhelle Assenmacher Zwingmann) mit einem praktischen Beispiel zu: „Im Moment habe ich gerade einen Metallbetrieb, den müsste ich eigentlich zumachen, da ich auch keinen Massekredit erhalte. Ich kann aber nicht einfach 100 Leute auf die Straße setzen. Ich werde eine übertragende Sanierung praktizieren. Wenn es mit einem Lieferanten, der jetzt Ware für die Produktion liefert, Probleme gibt, dann stehe ich voll in der Haftung.“
Eher unbefangen äußert sich ein Richter zu dem Thema. „Ein neuer Schwerpunkt sind im Moment Fälle der persönlichen Haftung der Verwalter nach § 60, 61 InsO. Neben den Verwaltern sind vor allem die Versicherungen daran interessiert“, berichtet Vorsi. RiOLG Dr. Dietmar Onusseit. Nach Aussage von Onusseit gibt es sieben bis acht OLG-Entscheidungen, die darauf warten, dem BGH vorgelegt zu werden.
Der Kölner Insolvenzrichter Prof. Dr. Vallender hat weniger Erfahrungen mit dem Thema Verwalterregress: „Ein Verwalter wird sich bei einem Regressfall nicht bei uns melden. Er will auch in Zukunft bestellt werden.“
Die Versicherungen äußern sich überwiegend vorsichtig zu dem Thema: „Im Hinblick auf unsere Verschwiegenheitspflicht dürfen wir keine Auskunft über konkrete Schadenfälle geben“, erklärt Kirsten Becker, Pressesprecherin der Allianz-Versicherungs AG. Ihre Kollegin Sabine Lafrenz, Pressesprecherin bei der AXA Konzern AG, betont, dass man aus „geschäftspolitischen Gründen keine Angaben über die Fälle machen wolle“. Auf Nachfrage erklärt sie etwas vage, dass die „meisten Fälle von Verwalterregress bei Betriebsfortführungen stammen“.

Versicherungen halten sich bedeckt

Etwas genauer legt sich da die Allianz-Versicherung fest. „Als Schadenmöglichkeiten sehen wir aber die Nichtbeachtung von Anfechtungsmöglichkeiten, das Übersehen von Abtretungen und Pfändungen vor Auskehr von Geldern, den unterlassenen Widerspruch gegen unbegründete Forderungen, die falsche Bewertung von Massegegenständen bei der Veräußerung, die Nichtaufnahme festgestellter Forderungen in das Schlussverzeichnis, die verfrühte Ausschüttung sowie die Verletzung der Rechte von Ab- und Aussonderungsberechtigten“, berichtet die Pressesprecherin Becker. Ein Sprecher einer anderen großen Versicherung berichtet, dass sich seit Einführung der InsO die Schadensfälle nicht erhöht haben. „Sie sind auf einem stabilen Niveau.“ Gleichzeitig bekennt er, dass es in Zukunft mehr werden können.
„Ich weiß gar nicht, warum bei Haftungsfragen bei Insolvenzverfahren so gemauert wird“, wundert sich Professor Dr. Wolfgang Lüke, der einen Lehrstuhl an der TU Dresden innehat. Er hat eine Erklärung für diese Entwicklung: „Die Gruppe der Enttäuschten wird immer größer.“

[...]

Sie können den INDat-Report als Festabonnement zum Preis von derzeit Euro 198,-. Zur Bestellung.