INDat-Report 4/5-2003
"Das große Aufräumen hat noch nicht begonnen"
Finanzbehörden werden in Zukunft rückwirkend Gewerbesteuer einfordern
Von Jens HertlingKARLSRUHE. Das Thema "Gewerbesteuer" war lange Zeit für Insolvenzanwälte nicht von Interesse, wähnten sie sich doch als Freiberufler vor der Gewerbesteuer sicher. Dem hat die Entscheidung des BFH vom 12.12.2001, die den Fall der Kanzlei Wutzke & Förster in Bremen betraf, ein Ende gesetzt. Nach dem Nichtannahmebeschluss des BverfG, mit dem die Verfassungsbeschwerde der Kanzlei verworfen wurde, scheint die Gewerbesteuer für die Zunft nicht mehr aufzuhalten sein. Zukünftig sollen ohnehin nach neuesten Plänen in Berlin alle Freiberufler gewerbesteuerpflichtig werden. Doch was ist mit der Vergangenheit? Der Fiskus kann nach Auffassung des BFH-Richters Hutter derzeit noch bis 1996 zurückgehen und von den Insolvenzanwälten Gewerbesteuer verlangen. Selbst dann, wenn diese erst jüngst eine Betriebsprüfung "ohne Gewerbesteuer" überstanden haben! Ist deshalb bei den Verwaltern Panik ausgebrochen? INDat-Report hat sich umgehört.
Erster Anruf beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, zuständig für verfassungsrechtliche Fragen der Gewerbesteuer. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts sind gewohnt sich einzuigeln, und für Presseanfragen nicht zur Verfügung zu stehen. Ein weiterer Anruf beim Bundesministerium für Finanzen: "Wir kommentieren diese Entscheidung nicht, da steuerrechtliche Angelegenheiten in die Zuständigkeit der Länder fallen. Wenn der Fiskus aber mehr Geld bekommt, finde ich das positiv", sagte Oliver Heiderrensch, Sprecher des Bundesministeriums für Finanzen. Und ist damit der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt? "Wenn Karlsruhe die Entscheidung nicht einmal annimmt, dann wird es rechtlich in Ordnung gehen", so Heiderrensch.
"Auch Altfälle bilden
keine Ausnahme"Weiter in der Länderebene. Aus dem sächsischen Finanzministerium war zu erfahren, dass die Entscheidung des BFH bald umgesetzt wird. "Auch rückwirkend, aber nicht mehr als vier Jahre", sagte ein Beamter des Hauses. Dies bestätigte auch der Ltd. Reg. Direktor Jürgen Schmidt von der Oberfinanzdirektion München. "Das Urteil wird umgesetzt. Mir ist auch nicht bekannt, dass wir Altfälle nicht aufgreifen", erklärte Schmidt zur Rückwirkungsproblematik. Ltd. Reg. Direktor Jürgen Schmidt hatte bei einem Workshop des Arbeitskreises der Insolvenzverwalter Deutschland e.V. am 7. Februar 2002 in Frankfurt noch etwas anderes erklärt. "Damals war ich noch der Meinung, dass es Übergangsregelungen geben wird. Leider habe ich davon auch noch nichts gehört", sagte Schmidt, der aber auch den Ärger der betroffenen Kanzleien versteht. "Die Frage der Rückwirkung der Steuer müsste noch gelöst werden", fordert er den Gesetzgeber zum Nachbessern auf. Im Bereich der OFD Düsseldorf wird man das Urteil des BFH auch aufgreifen. "Wir werden jeden Einzelfall genau prüfen und dann das Urteil umsetzen", erklärte Marion Schunk-Zenke, Sachbearbeiterin der OFD Düsseldorf.
"Die Finanzbeamten zeigen sich öfters nachsichtig"
Was raten Experten für diesen Fall? "Da ist nichts mehr zu retten. Jetzt fahren wir die zweite Verteidigungslinie auf", sagte Klaus Olbing, Partner der Steuerrechtskanzlei Streck Mack Schwedhelm aus Berlin. Und wie soll das gehen? "In vielen Bereichen gibt es noch einen großen Auslegungsbereich, der ausgetestet werden sollte", erklärt der Experte seine Strategie. Und: "Die Frage des Vertrauensschutzes muss gerichtlich geklärt werden." Olbing hat erlebt, dass besonders verstärkt im westdeutschen Raum wie zum Beispiel in Düsseldorf Betriebsprüfungen laufen. Eine weitere Erfahrung von Olbing ist, dass die Stadtkämmerer der Kommunen den Finanzämtern verstärkt Druck machen, damit Gewerbesteuer abgeführt wird. "Die Beamten der Steuerbehörde sind nicht so wild auf die Steuer und zeigen öfters besonders Nachsicht." Und was denkt er zum Beispiel über die Möglichkeit einer erneuten Verfassungsbeschwerde über den Zweiten Senat? "Man sollte alles versuchen, dabei aber rea-listisch bleiben. Ich denke, dass wir mit der Tatsache Gewerbesteuer leben müssen", erklärt der Experte.
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