INDat-Report 02-2004
Neue Verwalterbüros bald pleite?
Die BGH-Beschlüsse zur Vergütung von
masselosen Kleinverfahren stoßen auf Kritik
Von Jens Hertling
KARLSRUHE. Mit Spannung wurden die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Vergütung von masselosen Insolvenzverfahren erwartet. Doch anstelle einer richtungweisenden Entscheidung für die Vergütung haben die Beschlüsse des IX. Zivilsenats vom 15.1.2004 (IX ZB 96/03, ZIP 2004, 417 und IX ZB 46/03, ZIP 2004, 424), in denen der BGH auch Berichte vom INDat-Report zitiert, viele Fragen offen gelassen. INDat-Report hat sich umgehört und versucht, ein wenig Licht in den „Vergütungsdschungel“ zu bringen.
Szenenwechsel. Berlin 1. Deutscher Insolvenzrechtstag: Dr. Gerhart Kreft, Vors. Richter des IX. Zivilsenats hält vor einem großen Podium von Insolvenzrechtlern den Vortrag „Zum Verhältnis von Judikative und Legislative am Beispiel des Insolvenzrechts“. Dem erstaunten Publikum erklärte er, warum die Vergütungsbeschlüsse des BGH so lange auf sich warten ließen: „Wir waren uns im IX. Senat überhaupt nicht einig“. Zuhörer Ulrich Keller, Professor für Insolvenzrecht an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, kritisiert das Ergebnis: „Der BGH hat sich davor gedrückt, die Regelung verfassungskonform auszulegen. Besonders kritisch ist anzumerken, dass die Verfassungswidrigkeit nur für Insolvenzverfahren anzunehmen sei, die nach dem 1. Januar 2004 eröffnet werden.“ Verwalter Dr. Jürgen Blersch (Blersch Goetsch Knörig Rechtsanwälte) aus Wiesbaden kommentiert die Entscheidung: „Dass der BGH endlich entschieden hat, begrüße ich. Nicht immer stimmt die bekannte Volksweisheit: ‚Was lange währt, wird endlich gut’ es gibt auch Ausnahmen man sieht es an diesem Beschluss .“
„Wir waren uns im IX. Senat überhaupt nicht einig“
Dr. Thorsten Graeber, Richter am Amtsgericht Potsdam, hat eine andere Meinung: „Der BGH kam zum falschen Ergebnis der Beschluss hätte klarer ausfallen müssen.“ Und: „Hätte der BGH Stellung bezogen, wäre es für die nächsten Jahre klarer gewesen, wie hoch die Vergütung ist. Alle Gerichte hätten wegen des Respekts vor dem BGH das Ergebnis mitgetragen. Nun haben wir das Problem.“ Graeber weiter: „Die Gerichte hätten die Vergütung auf ihre Art gelöst das sind nun mal Praktiker.“ Und: „Die 500 Euro Mindestvergütung waren von Anfang an verfassungswidrig.“ Gelöst hat Thorsten Graeber das Problem auf seine Weise der Richter hat in einem aufsehenerregenden Beschluss vom 26. März 2004 (ZIP 2004, 673) die Mindestvergütung in einem Fall der Verfahrenseröffnung vor dem 1.1.2004 „bei allem Respekt vor dem BGH“ gegen dessen Befriedungsversuch auf 2.000 Euro festgesetzt. Eine Auffassung, die Professor Ulrich Keller mitträgt: „Die Vergütung sollte nicht unter 2.000 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer liegen.“ Vergütungsexperte Jürgen Blersch liegt auf der gleichen Linie: „In meinem Aufsatz vom 30. Mai 2003 (ZVI 2003, 193 ff.) bin ich damals von einer durchschnittlichen angemessenen Regelvergütung in masselosen bzw. massearmen Kleininsolvenzverfahren von 4.000 Euro ausgegangen. Wenn der Verordnungsgeber sich in einer Vergütung zwischen 2.000 und 2.500 Euro ohne Mehrwertsteuer und ohne Auslagen festlegt könnte ich damit leben zufrieden wäre ich aber nicht.“ Verwalter Uwe Kuhmann (Schultze & Braun) aus Bremen, der gegen den Beschluss des BGH zur Treuhändervergütung Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, geht von einem Betrag zwischen 2.500 bis 3.000 Euro aus. Dr. Fritz Westhelle (Dithmar Westhelle Assenbacher Zwingmann & Partner), der gegen den Beschluss des BGH zur Regelinsolvenzverwaltervergütung ebenfalls Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, möchte vom Verordnungsgeber keine konkreten Zahlen vorgesetzt bekommen: „Ich würde es als sinnvoll betrachten, wenn der Verordnungsgeber den Amtsgerichten einen Ermessenspielraum einräumt, da der Aufwand bei den Fällen unterschiedlich ist.“
Zypries: „Ich möchte eine gewisse soziale Verantwortung der Verwalter einfordern“
Wie reagiert das Bundesministerium für Justiz auf die BGH-Beschlüsse? Brigitte Zypries, Bundesministerin für Justiz äußerte sich beim 1. Deutschen Insolvenzrechtstag am 25. März 2004 in Berlin: „Ich möchte eine gewisse soziale Verantwortung der Verwalter einfordern, ihr Know-how auch den Kleinverfahren nicht zu versagen.“ Verwalter Michael Pluta (PLUTA) kontert empört: „Ich kann doch nicht überall auf den sozialen Aspekt zielen. Ich habe auch die Verantwortung gegenüber meinen Mitarbeitern, zum Beispiel ihren Lohn zu zahlen.“ Richter Thorsten Graeber: „Soziale Verantwortung halte ich für gut, aber nicht auf dem Rücken der Verwalter.“ Ulrich Keller: „Was heißt hier sozial. Wenn heute ein Verwalter neu anfangen würde, dann wäre er bei der Vergütung von masselosen Kleinverfahren selbst bald ein Insolvenzfall.“[...]
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