INDat-Report 01/2005
„Wenn die Änderungen so durchkommen, ist die InsO tot“
Die geplante Wiedereinführung der Vorrechte für die öffentliche Hand sorgt für Unruhe
Von Jens Hertling
BERLIN. Anfang des Jahres hatte ein Artikel im „Focus“ für großes Aufsehen gesorgt. Er trug den Titel: „Schlicht skandalös“ Insolvenzverwalter dürfen mit Hilfe des Bundesgerichtshofs die Sozialkassen plündern“ trug (Ausgabe 2/2005, S. 122.) Gegenstand des Berichts war, dass laut Focus „Insolvenzverwalter die Sozialkassen in Deutschland jährlich im Wert von mehreren Hundert Millionen Euro schädigen, indem sie bei Insolvenzen die Beiträge für Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung zurückfordern“. Nach dem Focus-Bericht legalisiere ein Urteil des Bundesgerichtshofs dieses Vorgehen (Az. IX 199/02).
In dem Artikel zitiert Focus aus einem Brandbrief des Geschäftsführers des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Franz Ruland, an Bundessozialministerin Ulla Schmidt. Da der Anfechtungszeitraum für die Versicherungsbeiträge laut Insolvenzordnung bei zehn Jahren liege, ergäbe sich für die Sozialkassen „nicht mehr kalkulierbare Haushaltsrisiken“. „Nach übereinstimmenden Schätzungen des AOK-Bundesverbandes und der Bundesagentur für Arbeit, liegt der Ausfall an Sozialversicherungsbeiträgen, der durch Anfechtungen verursacht wird, bei jährlich ca. 800 Millionen Euro“, so Ruland.
Das Bundesjustizministerium kündigte laut Focus eine Änderung der Insolvenzordnung „noch dieses Jahr“ an.INDat-Report hat namhafte Wissenschaftler und Richter zu diesem Thema befragt.Der Kieler Professor Dr. Stefan Smid äußert sich über den Focus-Artikel: „Der Bericht ist bestenfalls unsorgfältig. Die Art, wie eine ‚Kumpanei’ des IX. Zivilsenats des BGH mit Insolvenzverwaltern suggeriert wird, ist ein Ärgernis. Die Darstellung behandelt nicht die Probleme des geltenden Rechts im Lichte der Leistungen des Insolvenzanfechtungsrechts, sondern rührt an populistische Ressentiments.“
Dr. Siegfried Beck, Vorsitzender des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID), meint zu dem Focus-Artikel: „Der Artikel ist ein unsachliches Pamphlet. ‚Focus’ lässt sich offenbar kritiklos vor den Karren des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger spannen. Der Artikel würde es eigentlich nicht verdienen, sich mit ihm auseinander zusetzen, wenn er nicht überraschend Eindruck auf die über die Hintergründe nicht informierte Öffentlichkeit (auch politische Öffentlichkeit) gemacht hätte.“
Der Kölner Universitätsprofessor Dr. Hanns Prütting meint: „Der Artikel beruht auf einer reinen Sensationsgier. Das ist Stimmungsmache und wenig seriös.“
„Dass mittelbar die Vorrechte für die Finanzämter und die Sozialkassen wiedereingeführt werden sollen, halte ich für falsch“, betont der Kölner Prof. Dr. Ulrich Ehricke. Ebenso wie die anderen Wissenschaftler sieht der Professor den Sanierungsgedanken der InsO damit in großer Gefahr. Ehricke: „Vorrechte für einzelne Gläubigergruppen halte ich für völlig systemfremd.“ Ehricke: „Ein so gutes System wie die InsO zu opfern, halte ich für falsch.“
Prof. Ehricke: „Wiedereinführung der Vorrechte ist falsch“
„Wenn die Änderungen so durchkommen, dann ist die InsO tot“ betont der BGH-Richter a.D. Hans-Peter Kirchhof. Dr. Wolfram Henckel (Universität Göttingen) ergänzt: „Dass der Gesetzgeber die InsO ändern will, halte ich für völlig unnötig. Das ist ein schlechter Stil und bringt Unordnung.“ Henckel: „Wenn etwas geändert werden soll, dann nicht nur für einzelne Gläubigergruppen. Damit wird die Sanierung erschwert.“
„Änderung der InsO ist unnötig“
Der Kölner Professoren-Kollege Dr. Hanns Prütting schließt sich dem an: „Wenn die Vorrechte für die Finanzämter und die Sozialkassen wiedereingeführt werden, hebt der Gesetzgeber einen wichtigen Teil der InsO aus den Angeln. Das ist ein Schritt in die falsche Richtung.“ Und: „Wenn einmal damit angefangen wird, dann werden auch noch andere Gläubiger kommen. Außerdem widersprechen die geplanten Änderungen dem Grundgedanken der InsO.“ Prütting: „Damit würden grundlegende Überlegungen der letzten 20 Jahre zerstört werden. Die Folgen für die Praxis werden gravierend sein.“
Prütting: „Der BGH hat durch seine Auslegung die Anfechtungsmöglichkeiten erweitert.“ Und: „Der Bundesgerichtshof ist nicht dazu da, durch Auslegung den Fiskus zu schützen.“
Prütting: „Der BGH ist nicht dazu da, durch Auslegung den Fiskus zu schützen“
Professor Smid: „Die geplante Gesetzesänderung leistet der Insolvenzverschleppung Vorschub. Eine Reihe von Hochschullehrern lehnen daher diese Pläne durch eine Stellungsnahme gegenüber Ministerin Zypries ab.“
Viele Hochschullehrer lehnen die geplante Gesetzesänderung ab
Der VID-Vorsitzende Beck meint: „In der Sache selbst finde ich es einfach nicht nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber sein sorgfältig durchdachtes Gesetzeswerk an zentraler Stelle kippen will, nur weil Institutionen, die dem Fiskus besonders nahe stehen, mit dieser Gesetzgebung und der folgerichtig hierzu ergangenen Rechtsprechung nicht einverstanden sind.“[...]
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