INDat-Report 01-2004
Vom Leichenfledderer zum Sanierer
Der Beruf des Insolvenzverwalters im Wandel der Zeiten
Von Jens Hertling
KÖLN. Früher wurde meistens entlassen, die Betriebe wurden liquidiert. Mit der neuen Insolvenzordnung bekam der Verwalter neue Möglichkeiten zu retten, wo noch etwas zu retten ist. Wer sind sie Unternehmer, Vollstrecker oder ein Ausweg aus der Krise? Ist ein Imagewechsel vom Leichenfledderer zum Retter gelungen? Hat sich das Berufsbild des Verwalters gewandelt? INDat-Report hat sich umgehört und kam zu erstaunlichen Ergebnissen.
„Kaum ein Berufsbild ist einem solchen Wandel unterworfen wie das des Insolvenzverwalters“, sagte Hans-Peter Runkel (Runkel Schneider Weber) aus Wuppertal. Er muss es wissen, denn der erfahrene Insolvenzverwalter ist seit 35 Jahren im Metier tätig. „Früher war die Fortführung eines Betriebes kaum bekannt wir hatten einen schlechten Ruf.“ Dr. Jobst Wellensiek (Wellensiek Grub & Partner) berichtet (INDat-Report 1-2003): „In der Wirtschaftswunderzeit wollte kein Anwalt Konkursfälle übernehmen. Die Verwalter wurden schlecht bezahlt; viele waren sich für die Arbeit zu fein.“ Insolvenzverwalter Dr. Harald Hess (Hess & Partner) erinnert sich an seine ersten Konkursfälle, die er 1974 übernahm (INDat-Report 8-2003): „Danach haben mich viele Kollegen gemieden zumal wir vor Gericht oft Gegner waren. Konkursrecht war damals ein etwas unbeliebtes Rechtsgebiet.“ Dr. Bruno M. Kübler (KÜBLER), damals am Beginn seiner Verwalterkarriere, ergänzt: „Das Umfeld änderte sich schlagartig mit der Großinsolvenz des Bankhauses Herstatt (1974) in Köln. Die Treuarbeit als Liquidator im Vergleichsverfahren machte das Insolvenzgewerbe nicht nur in WP-Kreisen salonfähig, Professoren für Gesellschaftsrecht und für Verfahrensrecht entdeckten einen segensreichen Gutachtenmarkt und die Anwaltschaft hatte ein neues Beratungsterrain.“
„Wer nicht sanieren kann, liquidiert den Betrieb“
Wie sehen es andere Verwalter? „Der Imagewechsel ist noch nicht gelungen. Das negative Etikett ‚Leichenfledderei’ ist nach wie vor in der Öffentlichkeit vorhanden. Sie müssen sich nur manchen Kollegen anschauen, der lieber zerstört, als den Betrieb zu erhalten“, erklärt Angelika Amend (Amend & Collegen) aus Kronsberg im Taunus. Verwalter Michael Pluta (PLUTA) ergänzt: „Das Ansehen der Verwalter in der Öffentlichkeit hat sich nicht geändert. Die Kollegen, die vorher saniert haben, werden es auch heute tun. Wer nicht sanieren kann, liquidiert den Betrieb.“ Und: „Die neue InsO verbessert nur das Ziel. Die juristischen Mittel sind nicht gegeben.“ Dr. Siegfried Beck (Dr. Beck & Partner) dagegen ist zuversichtlicher: „Das Image der Insolvenzverwalter hat sich sicherlich verbessert, obwohl unsere Selbsteinschätzung als ‚Nothelfer‘ oder Sanierer sicher noch nicht alle Bevölkerungskreise erreicht hat.“
Die Arbeiter hoffen auf den Verwalter
„Der frühere Konkursverwalter hatte einen schlechten Leumund. Heute hoffen die Arbeitnehmer auf den Verwalter“, erklärt Professor Dr. Martin Henssler, Leiter des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln.
Mit dem Imagewechsel geht ein Wandel des Berufsbildes des Verwalters einher. „Seit etwa acht Jahren wird über das Berufsbild des Verwalters diskutiert“, berichtet Henssler, der sich mit zahlreichen Vorträgen und Beiträgen mit dem Berufsbild des Verwalters auseinandergesetzt hat. „Die Insolvenzverwaltung ist ein eigenständiger Beruf. Mich überzeugt es nicht, wenn mit recht durchsichtigen Motiven ein Großteil der Insolvenzverwalter weiterhin an der These festhält, es gäbe keinen Beruf des Insolvenzverwalters, obwohl im gleichen Atemzug die spezifischen Befähigungen, die für die Ausübung dieses Amtes erforderlich sind, hervorgehoben werden.“ Henssler: „Unbestreitbares Faktum ist, dass seit Ende der 70er Jahre verstärkt professionelle Verwalter auftreten, die sich überwiegend oder ausschließlich mit Insolvenzverfahren beschäftigen. Diese spezialisierten Verwalter haben einen geschulten Mitarbeiterstamm und eine auf Insolvenzabwicklung ausgerichtete Kanzleiausstattung, ohne die eine Bewältigung von Großverfahren nicht möglich ist.“[...]
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